1. Das EU-Kosmetikverbot und seine realen Grenzen
Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 verbietet Tierversuche für fertige Kosmetikprodukte sowie deren Rohstoffe innerhalb der EU. Zudem darf kein Produkt in die EU importiert werden, dessen Inhaltsstoffe nach diesem Stichtag für kosmetische Zwecke an Tieren getestet wurden.
Das Problem: Die europäische Chemikalienverordnung REACH verlangt für Substanzen, die auch in anderen Industriezweigen verwendet werden oder bei denen Arbeitssicherheit im Raum steht, unter bestimmten Bedingungen weiterhin Toxizitätstests an Tieren. Viele Konzerne berufen sich darauf, um gesetzliche Prüfungen durchzuführen.
2. Der Unterschied zwischen „Cruelty-Free“ und „Vegan“
„Vegan“ bedeutet lediglich, dass ein Produkt frei von tierischen Inhaltsstoffen wie Bienenwachs, Karmin, Lanolin oder tierischem Kollagen ist. Es sagt jedoch nichts darüber aus, ob die Marke oder deren Zulieferer Tierversuche durchführen.
„Cruelty-Free“ hingegen garantiert, dass weder das Endprodukt noch die Rohstoffe an Tieren getestet wurden – unabhängig vom Markt. GlowLib fordert beides: 100% tierversuchsfrei und vegan-freundlich.
3. Vertrauenswürdige Siegel: PETA und Leaping Bunny
Das PETA „Beauty Without Bunnies“-Siegel und der „Leaping Bunny“ (Cruelty Free International) sind der Goldstandard. Um zertifiziert zu werden, müssen Unternehmen rechtsverbindlich zusichern, weltweit keine Tierversuche in Auftrag zu geben oder zu finanzieren – inklusive aller Zulieferer bis zum Ursprung.