Tierversuchsfreie Kosmetik: Was wirklich hinter den Siegeln steckt
Seit März 2013 gilt in der EU ein vollständiges Verkaufsverbot für an Tieren getestete Kosmetika. Warum ist es dennoch notwendig, bei Marken genau hinzusehen? Ein Leitfaden über rechtliche Schlupflöcher, REACH-Prüfungen und unsere Aufnahmekriterien.
Der Mythos: “In der EU ist doch sowieso alles tierversuchsfrei”
Die EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) verbietet zwar Tierversuche für fertige kosmetische Mittel sowie deren Inhaltsstoffe, sofern diese ausschließlich für kosmetische Zwecke verwendet werden. Doch in der Praxis existieren zwei gravierende Schlupflöcher:
Stoffe, die auch als Industriechemikalien oder in Reinigungsmitteln verwendet werden (sogenannte Dual-Use-Substanzen), können unter dem EU-Chemikalienrecht REACH zum Arbeitsschutz an Tieren getestet werden.
Konzerne, die in Festlandchina im stationären Handel verkaufen, mussten in der Vergangenheit behördlich angeordnete Nachtests (Post-Market Testing) an Tieren in Kauf nehmen.
Die 4 Aufnahmekriterien von GlowLib
Bevor ein Produkt in unseren Katalog aufgenommen wird, durchläuft die Marke eine 4-stufige Überprüfung:
Die Marke ist auf der offiziellen PETA Cruelty-Free Liste gelistet oder verfügt über das Leaping-Bunny-Siegel von Cruelty Free International.
Weder das Unternehmen noch Tochtergesellschaften autorisieren Tierversuche für den Markteintritt in Drittstaaten.
Verbindliche Bestätigung, dass Vorlieferanten keine REACH-Tierversuche für die bezogenen Chargen in Auftrag gegeben haben.
Lückenlose Transparenz aller Inhaltsstoffe und Ausweisung des Grundpreises (PAngV) zur Vermeidung von Verbrauchertäuschung.
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